Jedes Kind hat das Recht, in einem Umfeld auszuwachsen, in dem es sicher spielen, lernen und sich entwickeln kann. So sieht es die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, vor, die in 54 Artikeln die Versorgungs-, Schutz- und Beteiligungsrechte der Kinder festhält. Die Schweiz ratifizierte die Kinderrechtskonvention im Jahr 1997, womit sie sich zur Umsetzung der Kinderrechte verpflichtet hat.