Sammlung bei überwachter Sammelstelle Denner-Platz.
Die Sammelstelle ist an Sonn- und Feiertagen sowie nachts von 20.00–07.00 Uhr geschlossen.
Entsorgung von Altglas nach Farben getrennt in entsprechende Sammelcontainer (Grün, Weiss oder Braun)
Verschlüsse, Deckel und Ummantelungen aus Metall, Stroh oder Kunstoff entfernen. Material vollständig entleeren und säubern.
Keramik, Porzellan, Ton, Steingut, Spiegel- und Fensterglas sowie Trinkgläser gehören NICHT in die Glassammlung
Gesammelt wird: Altglas (Flaschen-/Bruchglas), Brillengläser, Einmachgläser, Joghurtglas, Konfitürengläser, Konservengläser, Kosmetikflaschen (leer aus Glas), Ölflaschen (leer aus Glas)
Altmetall
Sammlung findet im April und Oktober auf dem Schulhausplatz statt. Die Daten folgen im Anzeiger.
Fremdmaterialien wie Kunstoff, Holz, Gummi etc. müssen entfernt werden.
Gesammelt wird: Eisen und Metalle aller Art
Aluminium und Stahlblech
Sammlung bei überwachter Sammelstelle Denner-Platz.
Die Sammelstelle ist an Sonn- und Feiertagen sowie nachts von 20.00–07.00 Uhr geschlossen.
Nicht in die Aluminiumsammlung gehören mit Papier oder Kunststoff kaschierte Alufolien (Butter- und Zigarettenverpackungen, Suppenbeutel, Medikamentenpackungen usw.).
Alu-Recycling-Signet beachten.
Etiketten entfernen und reinigen.
Gesammelt wird: Blechdosen, Getränkedosen, Tierfutterschalen, Tuben, Menu- und Backschalen
Autobatterien
Autobatterien sind der Verkaufstelle zurückzugeben.
An den überwachten Sammelstellen werden keine Autobatterien mehr entgegen genommen.
Autobatterien gehören nicht in den Hauskehricht.
Batterien
Zurück an die Verkaufsstelle oder bei der Sammelstelle Denner-Platz.
Batterien gehören nicht in den Hauskehricht.
Gesammelt wird: Kleinbatterien aus elektronischen Geräten
Bauschutt
Entsorgung durch Transport- oder Muldenunternehmen.
Kleinmengen können bei folgenden Firmen abgegen werden: Rece im Thal AG, Aedermannsdorf oder Sammelstelle Eggenschwiler Transporte AG, Balsthal
Abgabe nach telefonischer Absprache.
Gesammelt wird: Baustellenmaterial, Material aus Ausbrüchen, alte Ziegelsteine, Bruchsteine, Altholz
Elektronische Geräte
Die Geräte zurück an Verkaufsstelle geben oder an seperaten Sammelstellen: Rece im Thal AG, Aedermannsdorf oder Sammelstelle Eggenschwiler Transporte AG, Balsthal
Tägliche Sammlung von März bis Oktober bei überwachter Sammelstelle.
Wenn möglich selbst kompostieren und häckseln.
Nicht in die Sammelstelle gehören: Wurzelstöcke, Stammholz Durchmesser grösser als 12cm, Kehricht, Altholz, Sperrgut und Bauschutt, Haustiermist.
Gesammelt wird: Grünabfälle aus Haus und Garten, Heckenschnitt und kleineres Astmaterial.
Hauskehricht- und Sperrgutsammlung
Wöchentliche Sammlung jeweils am Montag.
Die Abfälle dürfen frühestens am Abend vor dem Abfuhrtag an die Strasse gestellt werden.
Der Hauskehricht wird durch die Firma Eggenschwiler Transport AG eingesammelt.
Nur offizielle KEBAG-Säcke sowie Marken für Container, Bündel und Sperrgut verwenden.
Gebührenmarken sind im Denner-Laden erhältlich.
Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den offiziellen, gebührenpflichtigen KEBAG-Säcken entsorgt werden.
Keine gefährlichen oder gifigen Stoffe in die Abfallsäcke geben.
Speisereste in Abfallsäcken locken Füchse und Marder an. Deshalb die Kehrichtsäcke mit Speiseresten frühestens um 05.00 Uhr am jeweiligen Sammeltag bereitstellen.
Leuchtstofflampensammlung
Jeden Freitag 14:30 - 15:30 Uhr beim Werkhof der Einwohnergemeinde (Schulhausplatz)
Die Lampen können beim Werkhof der Einwohnergemeinde oder zurück an der Verkaufsstelle abgegeben werden.
Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.
Pro Jahr werden 3 Papier-/Kartonsammlungen durchgeführt. (Haussammlung)
Am Sammeltag das Altpapier und Karton vor 7:30 Uhr bereitstellen.
Gesammelt wird: Altpapier (Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Schreibpapier, Kataloge, Bücher) und Karton (Sauberer Karton aus Haushalt, Karton aus Gewerbe werden nicht entgegengenommen)
Altpapier und Karton nur getrennt und gebündelt sammeln. Keine Tragtaschen, Säcke oder Schachteln benützen.
Die Papier-/Kartonsammlungs-Daten können aus dem Entsorgungsblatt entnommen werden.
PET-Flaschen
PET-Flaschen gehören in die Sammelbehälter bei der Sammelstelle Denner-Platz.
Drücken Sie die PET-Flaschen flach. Sie helfen, Platz zu sparen.
Bitte die Flaschen vollständig entleeren.
Keine PE-Flaschen (Milch-Flaschen) in die Sammlung werfen.
Speise- und Altölsammlung
Jeden Freitag 14:30 - 15:30 Uhr beim Werkhof der Einwohnergemeinde (Schulhausplatz).
Gesammelt wird: Speiseöle und -fette, Motoröle, Altöl jeglicher Art.
Speise- und Altöl nicht vermischen.
Ölreste nicht in den Abfluss kippen.
Benützen Sie wenn möglich die Originalgebinde.
Sperrgut
Sperrgut ist brennbarer Hausrat und andere brennbare Sperrgüter, die nicht über 50 kg schwer sind.
Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen.
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Möbel, das Sie nicht mehr brauchen.
Das entsprechende Formular kann elektronisch auf der Homepage der
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn ausgefüllt werden und mit den
dazugehörigen Unterlagen eingereicht werden. Für zusätzliche Informationen sind wir gerne für Sie da.
Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes den Notfallarzt anrufen.
Bei einem Todesfall infolge eines Unfalles ist zudem die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizeit ist nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beizuziehen.
Melden Sie den Todesfall umgehend beim zuständigen Zivilstandsamt und bei der Gemeindekanzlei Laupersdorf (an Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag). Für Todesfälle, welche in Laupersdorf eintreten, ist das Zivilstandsamt Thal-Gäu in Balsthal zuständig.
War der Wohnsitz der in Laupersdorf verstorbenen Person in einer anderen Gemeinde, dann ist die Meldung dem zuständigen Zivilstandsamt und dem Bestattungsamt der zuständigen Wohngemeinde zu erstatten.
Tritt der Todesfall in einem Spital oder Heim ein, wird die Meldung an das zuständige Zivilstandsamt meistens durch das Spital oder das Heim vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Spital- bzw. Heimleitung zu vergewissern.
Melden Sie den Todesfall unter Vorweisung der folgenden Dokumente bei der Gemeindekanzlei:
Kopie des ärztlichen Todesbescheinigung
Familienbüchlein (falls vorhanden)
Wir unterstützen die Angehörigen bei der Koordination mit den Pfarrämtern und treffen die Vorbereitungen für die Aufbahrung und die Bestattung. Bitte vereinbaren Sie vorgängig beim zuständigen Pfarramt einen Termin für die Abdankungsfeier.
Der Einzug der Hundesteuer von derzeit 140 Franken pro Hund erfolgt jährlich im Monat April durch die Gemeindekanzlei.
Bitte beachten Sie:
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Welpen sind innerhalb von drei Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und einzutragen.
Für die Führung des Gemeinderegisters benötigen wir folgende Daten:
Mikrochipnummer
Registrierungsnachweis der Datenbank AMICUS
Genaue Rasse und Geburtsdatum des Hundes
Die Nummer der Bewilligung bei bewilligungspflichtigen Hunderassen.
Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Dieses liegt für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren (Stand 01.01.22).
Der Bezug der Altersrente muss angemeldet werden. Es ist empfehlenswert, das Anmeldeformular 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.
Sie können die Altersrente 1 oder 2 Jahre vorbeziehen oder 1 bis 5 Jahre aufschieben.
Das entsprechende Formular kann elektronisch auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn ausgefüllt werden und mit den dazugehörigen Unterlagen eingereicht werden. Für zusätzliche Informationen sind wir gerne für Sie da.
Die kantonale Bauverordnung (KBV) bildet die gesetzlichen Grundlagen für Bauvorhaben jeglicher Art. In § 3 KBV ist explizit aufgeführt, für welche Bauvorhaben es eine Baubewilligung benötigt. Nebst der kantonalen Bauverordnung sind die Bestimmungen der Bau- und Zonenreglemente der Einwohnergemeinde Laupersdorf mit dem dazugehörenden Zonenplan entscheidend. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.
Die Baugesuchsformulare und sämtliche Unterlagen sowie Pläne sind von der Bauherrschaft bzw. dessen Vertreter, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen und bei der Baukommission Laupersdorf einzureichen. Das Baugesuch wird nach Eingang auf Vollständigkeit sowie auf die gröbsten gesetzlichen Vorschriften geprüft. Erst wenn diese oberflächliche Prüfung ergibt, dass voraussichtlich die Baubewilligung erteilt werden kann, wird das Baugesuch publiziert und während 2 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme im Schalterbereich der Gemeindeverwaltung Laupersdorf aufgelegt. Danach wird das Gesuch von der Baukommission im Detail geprüft, die Unterlagen werden an die betreffenden kommunalen und kantonalen Stellen zur Prüfung eingereicht und nach erfolgter Prüfung beschliesst die Baukommission über das Baugesuch.
Es werden sämtliche Baugesuche im Anzeiger Thal-Gäu-Olten publiziert. Sobald das Baugesuch publiziert wird, muss die Profilierung erstellt sein.
Was benötigt die Baukommission?
§ 5 der kantonalen Bauverordnung (KBV) gibt hierzu nähere Auskunft, wobei der Umfang der beizubringenden Dokumente je nach Bauvorhaben variieren kann. Zwingend bei jedem Baugesuch sind folgende Angaben beizubringen:
Baugesuchsformular
Situationsplan 1:500 oder 1:1'000
Projektpläne 1:50 oder 1:100 (Grundriss, Fassaden, Schnitte, Umgebung)
Zusätzliche Gesuche sind in Abhängigkeit des Projekts einzureichen:
Energietechnischer Massnahmennachweis
Nachweis für hindernisfreies Bauen (ab 6 Wohnungen)
Entsorgungskonzept (insbesondere bei Abbruchbewilligungen)
Abwasser-/Wasseranschlussgesuch
Anschlussgesuch an das Versorgungsnetz der Elektra Thal
Gesuch um eine Beurteilung der SGV (Brandschutz, Elementarschädenprävention, Feuerwehreinsatz)
Plangenehmigung/Planbegutachtung des Arbeitsinspektorates (für gewerbliche Bauten)
Schutzraum-Bewilligungsgesuch oder Schutzraum-Befreiungsgesuch
Lärmschutznachweis
Begleitformular für Bauvorhaben ausserhalb Bauzone
Diverse Pläne wie der Zonenplan, Werkplan Abwasser und Wasser, Elektra, etc. finden Sie imInfogis Laupersdorf. Sie können dort grundstücksgenau entsprechende Situationspläne anschauen und direkt ausdrucken.
Die ID ist bei Erwachsenen zehn Jahre gültig - bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren fünf Jahre.
Für eine neue ID melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei. Minderjährige müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
die alte ID bzw. bei Verlust/Diebstahl eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeistelle
ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
Der ID-Antrag muss von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller am Schalter unterschrieben werden, bei Minderjährigen ebenso von einer erziehungsberechtigten Person.
Kosten:
Die Kosten (inkl. Versandgebühren) für die Identitätskarten sind bei der Antragsstellung direkt am Schalter der Gemeindekanzlei zu bezahlen. Die neue ID wird Ihnen nach rund zehn Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.
70 Franken für Erwachsene 35 Franken für Kinder und Jugendliche
Ein Schweizer Pass kann nicht bei der Gemeindekanzlei beantragt werden. Melden Sie sich beim Ausweiszentrum in Solothurn.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie
einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der IV, nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten,
in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU-Mitgliedstaates sind, oder
als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre. Staatsangehörige der EFTA (Island, Liechtenstein, und Norwegen) müssen in der Regel keine Karrenzfrist erfüllen.
Die nötigen Formulare können elektronisch auf der Homepage der AKSO ausgefüllt werden und mit den dazugehörigen Unterlagen bei der Zweigstelle Laupersdorf (Gemeindekanzlei Laupersdorf) abgegeben werden. Für zusätzliche Informationen gibt die Zweigstelle Laupersdorf gerne Auskunft.
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