Gemeindekanzlei Laupersdorf
Jugendraum (Eingang ost)
Höngerstrasse 555
4712 Laupersdorf
Sonntag 10.00 - 12.00 Uhr
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur kommunale Teilresultate. Die offiziellen Resultate des Kantons Solothurn finden Sie unter www.so.ch
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindekanzlei im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregisterführer persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm-Materials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Zustellkuvert.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie diesen in den vorderen Teil des Zustellkuverts, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint und kleben Sie das Kuvert zu.
- Sie können das Zustellkuvert per Post senden(bitte frankieren) oder direkt in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung werfen.
- Der Brief muss spätestens am Samstagmorgen bis 11.00 Uhr im Postfach der Gemeindeverwaltung eintreffen (keine B-Post). Der Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung wird ein letztes Mal am Samstagabend um 19.00 Uhr geleert.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Zustellkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Zustellkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- das Zustellkuvert mit irgendwelchen Kennzeichen versehen ist
- das Zustellkuvert am Samstag nach 11.00 Uhr im Postfach eintrifft
- das Zustellkuvert am Samstag nach 19.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei eintrifft.