Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen stimmberechtigten Personen der Gemeinde. Die Stimmberechtigten werden jährlich mindestens zweimal (Rechnungs- und Budget-Gemeindeversammlung) zu Gemeindeversammlungen eingeladen; diese sind öffentlich.
Die Gemeindeversammlung ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz, Verordnung, Gemeindeordnung oder Gemeindebeschlüsse einem andern Gemeindeorgan übertragen sind. Sie entscheidet unter anderem über
Die Kompetenzen (Befugnisse) der Gemeindeversammlung sind in den §§ 28 und 31 der Gemeindeordnung und § 56 des Gemeindegesetzes geregelt.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Laupersdorf wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche mindestens 18. Jahre alt sind.