Bitte melden Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab.
Folgende Unterlagen/Angaben werden für die Abmeldung benötigt:
- gültiger Ausweis oder Pass
- Ausländerländerausweis (Ausländer)
- die neue Adresse/Anschrift im Ausland
- Bevollmächtigte Person in der Schweiz (Schweizer und Ausländer mit Ausweis C)
Schweizerische Staatsangerhörige, die ins Ausland wegziehen, müssen sich bei der Schweizer Botschaft im Ausland als Auslandschweizer anmelden.