Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
- jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie
- einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der IV, nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten,
- in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
- Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU-Mitgliedstaates sind, oder
- als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre. Staatsangehörige der EFTA (Island, Liechtenstein, und Norwegen) müssen in der Regel keine Karrenzfrist erfüllen.
Die nötigen Formulare können elektronisch auf der Homepage der AKSO ausgefüllt werden und mit den dazugehörigen Unterlagen bei der Zweigstelle Laupersdorf (Gemeindekanzlei Laupersdorf) abgegeben werden.
Für zusätzliche Informationen gibt die Zweigstelle Laupersdorf gerne Auskunft.