Wie muss bei einem Todesfall vorgegangen werden?
- Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes den Notfallarzt anrufen.
- Bei einem Todesfall infolge eines Unfalles ist zudem die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizeit ist nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beizuziehen.
- Melden Sie den Todesfall umgehend beim zuständigen Zivilstandsamt und bei der Gemeindekanzlei Laupersdorf (an Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag). Für Todesfälle, welche in Laupersdorf eintreten, ist das Zivilstandsamt Thal-Gäu in Balsthal zuständig.
- War der Wohnsitz der in Laupersdorf verstorbenen Person in einer anderen Gemeinde, dann ist die Meldung dem zuständigen Zivilstandsamt und dem Bestattungsamt der zuständigen Wohngemeinde zu erstatten.
- Tritt der Todesfall in einem Spital oder Heim ein, wird die Meldung an das zuständige Zivilstandsamt meistens durch das Spital oder das Heim vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Spital- bzw. Heimleitung zu vergewissern.
Melden Sie den Todesfall unter Vorweisung der folgenden Dokumente bei der Gemeindekanzlei:
- Kopie des ärztlichen Todesbescheinigung
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
Wir unterstützen die Angehörigen bei der Koordination mit den Pfarrämtern und treffen die Vorbereitungen für die Aufbahrung und die Bestattung. Bitte vereinbaren Sie vorgängig beim zuständigen Pfarramt einen Termin für die Abdankungsfeier.
Kontakte:
Auf dem Friedhof in Laupersdorf stehen für die Bestattung folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Erdbestattungsgrab
- Urnengrab
- Gemeinschaftsgrab