Hundesteuer

Der Einzug der Hundesteuer von derzeit 140 Franken pro Hund erfolgt jährlich im Monat April durch die Gemeindekanzlei.

Bitte beachten Sie:

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Welpen sind innerhalb von drei Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und einzutragen.

Für die Führung des Gemeinderegisters benötigen wir folgende Daten:

  • Mikrochipnummer
  • Registrierungsnachweis der Datenbank AMICUS
  • Genaue Rasse und Geburtsdatum des Hundes
  • Die Nummer der Bewilligung bei bewilligungspflichtigen Hunderassen.

Preis: 140 Franken

Formular An-/Abmeldung Hund
Finanzverwaltung, Gemeindekanzlei
Tiere

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