Die kantonale Bauverordnung (KBV) bildet die gesetzlichen Grundlagen für Bauvorhaben jeglicher Art. In § 3 KBV ist explizit aufgeführt, für welche Bauvorhaben es eine Baubewilligung benötigt. Nebst der kantonalen Bauverordnung sind die Bestimmungen der Bau- und Zonenreglemente der Einwohnergemeinde Laupersdorf mit dem dazugehörenden Zonenplan entscheidend. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.
Die Baugesuchsformulare und sämtliche Unterlagen sowie Pläne sind von der Bauherrschaft bzw. dessen Vertreter, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen und bei der Baukommission Laupersdorf einzureichen. Das Baugesuch wird nach Eingang auf Vollständigkeit sowie auf die gröbsten gesetzlichen Vorschriften geprüft. Erst wenn diese oberflächliche Prüfung ergibt, dass voraussichtlich die Baubewilligung erteilt werden kann, wird das Baugesuch publiziert und während 2 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme im Schalterbereich der Gemeindeverwaltung Laupersdorf aufgelegt. Danach wird das Gesuch von der Baukommission im Detail geprüft, die Unterlagen werden an die betreffenden kommunalen und kantonalen Stellen zur Prüfung eingereicht und nach erfolgter Prüfung beschliesst die Baukommission über das Baugesuch.
Es werden sämtliche Baugesuche im Anzeiger Thal-Gäu-Olten publiziert. Sobald das Baugesuch publiziert wird, muss die Profilierung erstellt sein.
§ 5 der kantonalen Bauverordnung (KBV) gibt hierzu nähere Auskunft, wobei der Umfang der beizubringenden Dokumente je nach Bauvorhaben variieren kann. Zwingend bei jedem Baugesuch sind folgende Angaben beizubringen:
- Baugesuchsformular
- Situationsplan 1:500 oder 1:1'000
- Projektpläne 1:50 oder 1:100 (Grundriss, Fassaden, Schnitte, Umgebung)
- Eigentumsnachweis
- Zustimmung des Grundeigentümers
- Berechnungen (Ausnützungsziffer, Grünflächenziffer, Parkplätze)
Zusätzliche Gesuche sind in Abhängigkeit des Projekts einzureichen:
- Energietechnischer Massnahmennachweis
- Nachweis für hindernisfreies Bauen (ab 6 Wohnungen)
- Entsorgungskonzept (insbesondere bei Abbruchbewilligungen)
- Abwasser-/Wasseranschlussgesuch
- Anschlussgesuch an das Versorgungsnetz der Elektra Thal
- Gesuch um eine Beurteilung der SGV (Brandschutz, Elementarschädenprävention, Feuerwehreinsatz)
- Plangenehmigung/Planbegutachtung des Arbeitsinspektorates (für gewerbliche Bauten)
- Schutzraum-Bewilligungsgesuch oder Schutzraum-Befreiungsgesuch
- Lärmschutznachweis
- Begleitformular für Bauvorhaben ausserhalb Bauzone
Diverse Pläne wie der Zonenplan, Werkplan Abwasser und Wasser, Elektra, etc. finden Sie imInfogis Laupersdorf. Sie können dort grundstücksgenau entsprechende Situationspläne anschauen und direkt ausdrucken.