Erlass von Staats- und Gemeindesteuern - Gesuch einreichen

Der Gemeinderat verlangt, dass gleichzeitig auch ein Erlassgesuch für die Staatssteuern eingereicht wird.  In der Regel sieht der Gemeinderat von einem eigenen Erlassverfahren ab und übernimmt den Entscheid der Erlassabteilung des Finanzdepartements. 

https://so.ch/verwaltung/finanzdepartement/steueramt/zahlungen/erlass/
Finanzverwaltung
Gemeindesteuern

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